Einmal ein klassisches kleines Projekt – Sanierung der Elektroinstallation einer Wohnungseinheit in Rust. Absolut nichts aufregendes – eine klassische Notwendigkeit nach einem Mieterwechsel in längerfristiger Vermietung.
Solche Projekte sind jedoch eine relativ aufwändige Angelegenheit vor allem in Bezug auf „was muss man machen“ und „was darf so bleiben“. Hier ist man als Elektriker, der im Endeffekt die Haftung übernehmen muss, immer etwas in der Zwickmühle zwischen strenger Auslegung der Gesetze und Normen und dem Willen den Kunden nicht aufgrund von Paragraphen in den Ruin treiben zu müssen.
In diesem Fall war die Wohnung sehr lange Zeit vermietet und die Elektroinstallation war definitiv über 25 Jahre alt. Die „To Do“-Liste ist dementsprechend relativ lang ausgefallen:
- Steckdosen und Lichtschalter tauschen
- Heizkörper tauschen
- alle Abzweigdosen öffnen, prüfen und neu klemmen
- Verteiler neu aufbauen
- alle Leitungen überprüfen und ggf. erneuern














Nach der Sanierung entspricht die Installation – mit entsprechenden gerechtfertigten Abstrichen für Altbau-Gebäude – der aktuellen Gesetzes- und Normenlage und man hat für die nächsten Jahre keine Sorgen.
Wie nicht anders zu erwarten, waren etliche Kabelverbindungen bereits verschmort und kurz vor dem Versagen. Selbstverständlich ist so eine Elektro-Sanierung für den Kunden eine lästige Sache – im Endeffekt sieht man von der Elektroinstallation nichts und es kostet doch einen Haufen Geld. Jedoch abgesehen davon, dass es aus der Sicht der Sicherheit durchaus Sinn macht – der Gesetzgeber hat hier eine Überprüfungspflicht von 10 Jahren vorgesehen. Auch im privaten Bereich!
Bei Mietwohnungen muss gemäß dem MRG bei jedem Mieterwechsel ein neuer E-Befund ausgestellt werden. Das bedeutet natürlich nicht, dass man bei jedem neuen Mieter die Elektroinstallation sanieren und auf den neuestens Stand bringen muss.
